„Förderfonds Bezirke“ – Rechtzeitigere Zuweisung ermöglichen!
Im März 2010 hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Bezirksversammlung erstmals darüber informiert, dass für das laufende Jahr noch keine Mittelzuweisung aus dem „Förderfonds Bezirke“ (Haushaltstitel 1211.548.03) seitens der Finanzbehörde erfolgt sei. Daran hat sich, ausweislich der Auskunft der Verwaltung in der Juni-Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Kultur und regionale Wirtschaftsentwicklung, bis zum heutigen Zeitpunkt nichts geändert. Die Höhe der Mittel der auszuschüttenden Prämien stand damals wie heute bedauerlicherweise noch nicht fest.

Ralf Neubauer
Die Prämienausschüttung erfolgt dabei jährlich durch die Finanzbehörde anhand vorgegebener Kennzahlen, die dabei allerdings auch nur teilweise erst im laufenden Jahr festgestellt werden können.
Die Situation im Jahr 2009 war bereits eine vergleichbare. Auch damals erfolgte eine Mittelzuweisung durch die Finanzbehörde erst nach der Sommerpause zur September-Sitzung der Bezirksversammlung und damit für das laufende Jahr erst weit in der zweiten Jahreshälfte. Da die sieben Hamburger Bezirksversammlungen einen wesentlichen Teil ihrer politischen Arbeit im laufenden Jahr aus dem „Förderfonds“ zu finanzieren haben, erscheint die derzeitige Praxis als äußerst unbefriedigend und unzureichend, zumal sie sich auch als konjunkturhemmend erweist.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:
Die Bezirksversammlung bittet die Finanzbehörde,
- um Darlegung der konkreten, einzelnen Gründe, die einer rechtzeitigeren Ausschüttung der Mittel aus dem „Förderfonds Bezirke“ in den Jahren 2009 und 2010 für das jeweils laufende Jahr entgegenstanden,
- um Prüfung des Vorschlages der Bezirksverwaltung, zumindest einen Sockelbetrag zeitnah zu Beginn eines jeden Jahres zur Verfügung zu stellen und die sich darüber hinaus ergebende Mittelausschüttung sodann im laufenden Jahr vorzunehmen,
- gegebenenfalls um die Prüfung und Darlegung möglicherweise notwendiger Änderungen der Rechtsgrundlagen, um das in Punkt 2 genannte Vorgehen zugunsten der Bezirke zu ermöglichen.
Ferner bietet die Bezirksversammlung den Vertretern der Finanzbehörde ausdrücklich das Gespräch im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Kultur und regionale Wirtschaftsentwicklung oder eines Treffens mit den Fachsprechern der Fraktionen zur Klärung vorgenannter Fragen an.

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