Einführung der Sozialen Erhaltungsverordnung und Umwandlungsverordnung für St. Pauli

wohlwillstrasseAufgrund eines gemeinsamen Antrags von SPD und GAL, den die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschlossen hat, hat eine Voruntersuchung für eine soziale Erhaltungsverordnung für große Bereiche des Stadtteils Hamburg-St. Pauli stattgefunden.

Das Ergebnis dieser Voruntersuchung besagt, dass alle erforderlichen Kriterien, die für die Einführung der Sozialen Erhaltungsverordnung gesetzlich gefordert werden, gegeben sind. Diese sind insbesondere:

- das Vorhandensein eines angestammten Milieus im Untersuchungsgebiet

- ein überdurchschnittlich hoher Ausländeranteil

- hohe Mietpreissensibilität vieler Bewohner

- starke Dynamik der Mietpreise auf der Anbieterseite

- das Vorhandensein der Gefahr, dass nach Abschluss der Sanierungsverfahren eine deutlich Preissteigerung zu erwarten ist, dass Umwandlungen verstärkt vorgenommen werden und ein Verdrängungsdruck entsteht

- ein rückläufiger Bestand gebundener Wohnungen

- spezifische Konsum- und Lebensgewohnheiten der angestammten Bevölkerung

Die aufgrund des Bezirksversammlungsbeschlusses erarbeitete Untersuchung kommt in ihrer Analyse daher zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Sozialen Erhaltungsverordnung gerechtfertigt und auch zur Sicherung der Sicherung der bisherigen Sanierungserfolge erforderlich ist.

Dies vorausgeschickt und vor dem Hintergrund, dass die Vorstellung der Untersuchung gerade im Ausschuss für Wohnen und soziale Stadtentwicklung erfolgte, möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, die Vorbereitende Untersuchung für die Einführung der sozialen Erhaltungsverordnung bei den zuständigen Fachbehörden schnellstmöglich voran zu treiben, so dass die Einführung bald, auf jeden Fall vor Auslaufen von Sanierungsgebieten erfolgen kann.

  1. Dabei soll das gesamte Untersuchungsgebiet der Voruntersuchung einbezogen werden. Für das gesamte Untersuchungsgebiet ist zugleich die Umwandlungsverordnung einzuführen, da nur in der Kombination von beiden Verordnungen ein wirksamer Schutz der Wohnbevölkerung sichergestellt werden kann.

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