Keine Veränderung im Wohnlagenverzeichnis für St. Georg und St. Pauli

Sowohl für St. Georg als auch für St. Pauli wird zurzeit eine Plausibilitätsprüfung als Vorbereitung zur Einführung der Sozialen Erhaltungsverordnung durchgeführt.

Deren Einführung – zusammen mit der Umwandlungsverordnung – sollte auch Veränderungen im Wohnlagenverzeichnis* von „normaler“ auf „gute Wohnlage“, d.h. zum Nachteil von Mieter/innen, deutlich erschweren. (**Wohnlagenverzeichnis 2009 siehe:
http://www.hamburg.de/contentblob/2021982/data/wohnlagenverzeichnis-2009.pdf)
Das dem aktuellen Wohnlagenverzeichnis, das zu Beginn der Untersuchungen Gültigkeit hatte, vorangehende Wohnlagenverzeichnis hatte den Stand November 2007.** Dieser Stand zu Beginn der Plausibilitätsprüfung darf nicht vor Beendigung der Prüfung dieser Gebiete durch die BSU verändert werden. (**siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/153888/data/wohnlagenverzeichnis-2007.pdf)

Daher möge die Bezirksversammlung beschließen:

1. Die BSU wird aufgefordert, für die sich z.Z. in der Prüfung für die Einführung der Sozialen Erhaltungsverordnung befindenden Gebiete keine Änderung der Einstufung im Wohnlagenverzeichnis vorzunehmen.

2. Die BSU wird darüber hinaus aufgefordert, festzustellen für welche Straßen(-abschnitte) in den Stadtteilen St. Pauli und St. Georg ggf. bereits für die aktuelle Ausgabe 2009 gegenüber der Ausgabe 2007 eine Neueinstufung im Wohnlagenverzeichnis durchgeführt wurde. Diese Umstufungen sollen bis zur Entscheidung über die Einführung der Sozialen Erhaltungsverordnung b.a.w. storniert werden.

Susanne Kielgast

Susanne Kielgast

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