Kontorhäuser unter Denkmalschutz
Im Bereich zwischen Kleiner Reichenstraße, Hopfensack und Schopenstehl in der südlichen Altstadt (Ortsteil 101) befindet sich ein Ensemble denkmalwürdiger bzw. denkmalgeschützter Kontorhäuser (siehe Liste des Denkmalschutzamtes: “Verzeichnis der erkannten Denkmäler nach § 7a Hamburgi¬sches Denkmalschutzgesetz”; Stand 10. März 2009). Zu diesem Ensemble gehören die Häuser des Ensembles Kleine Reichenstraße 2, Hopfensack 20/ 22/ 26/ (28 nicht konstituierend), Schopenstehl 24 19/ 20/ 22/ (23 nicht konstituierend) 24.
Zu diesem Ensemble gehört insbesondere der ehemalige Standort des Jugendamts des Bezirks Hamburg-Mitte im Kontorhaus Schopenstehl 24. Das Haus wurde ca. 1912 im Zusammenhang mit der Sanierung des Gängeviertels in der südlichen Altstadt errichtet; Bauherr und Architekt sind – soweit bekannt nicht überliefert. Für die Errichtung des Hauses wurden zwei der historischen Altstadt-Parzellen zusammengelegt. Es gehört zu den ersten Bauten der nach Abschluss der Mönckeberg¬straßen-Bebauung begonnenen Gängeviertelsanierung und repräsentiert – zusammen mit dem angrenzenden Bauteil in der Kleinen Reichenstraße 2 den Typus des modernen Kontorhauses kurz vor dem 1. Weltkrieg und ist gut erhalten. Gravierende Eingriffe, die das zeittypische Erscheinungsbild verändern, erfolgten dem ersten Anschein nach weder außen noch in der inneren Aufteilung. Auch von Kriegszerstörungen des 2. Weltkriegs scheint das Gebäude verschont geblieben zu sein.
Die benachbarten Kontorhäuser Schopenstehl 15 (”Miramar”-Haus; Denkmalliste Nr. 684), Schopen¬stehl 21 (”Wikinger-Haus”, Denkmalliste Nr. 759) sowie Schopenstehl 31 (Wohngeschäftshaus; Denkmalliste 760) und Schopenstehl 32/ 33 (Wohnhaus, Denkmalliste Nr. 229) bilden – teilweise bereits seit Jahrzehnten eingetragene Baudenkmale und charakterisieren dieses Gebiet der Altstadt südlich des Domplatzes als einen zusammenhängenden baugeschichtlichen Kernbereich Hamburgs.
Der Hauptausschuss möge daher – in Vertretung der Bezirksversammlung – beschließen:
1. Das Denkmalschutzamt in der Behörde für Kultur, Sport und Medien wird gebeten, schnellst¬möglich zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen das Kontorhaus Schopenstehl 24 (zusammen mit dem Bauteil an der Kleinen Reichenstraße 2) im Stadtteil Hamburg-Altstadt (Ortsteil 101) als einzelnes Bauwerk unter Denkmalschutz gestellt werden kann.
2. Im Falle einer Befürwortung der Unterschutzstellung soll das entsprechende Verfahren unverzüglich eingeleitet werden.
3. Das Bezirksamt Hamburg Mitte wird gebeten, schnellstmöglich zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen das Ensemble Kleine Reichenstraße 2, Hopfensack 20/ 22/ 26/ (28 nicht konstituierend), Schopenstehl 24 19/ 20/ 22/ (23 nicht konstituierend/) 24 im Stadtteil Hamburg-Altstadt (Ortsteil 101) als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt werden kann.
4. Im Falle einer Befürwortung der Unterschutzstellung soll das entsprechende Verfahren unverzüglich eingeleitet werden.
5. Vor Abschluss der entsprechenden Prüfungen sollen für die genannten denkmalwürdigen Bauten keine Bauvorhaben genehmigt werden, die zu wesentlichen Veränderungen oder sogar zum einem (teilweisen) Abbruch führen würden.
6. Die Berichterstattung über den jeweiligen Verfahrensstand bzw. die Prüfergebnisse soll im Ausschuss für Bauen und Denkmalpflege erfolgen.

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