Lärmschutz an der künftigen Wilhelmsburger Reichsstraße sicherstellen
Von den Senatsbehörden ist beabsichtigt, die Wilhelmsburger Reichsstraße unmittelbar an die Bahntrasse zu verlegen. Dies bietet zahlreiche Vorteile für die künftige Stadtentwicklung in Wilhelmsburg. Viele Wilhelmsburgerinnen und Wilhelmsburger haben die geplante Verlegung in der Vergangenheit gefordert und fordern dies auch heute. Eine Verlegung bietet viele Perspektiven für den Stadtteil.
Zugleich gibt es aber auch die Befürchtung, dass die Verlegung für die östlich der Bahntrasse lebenden Wilhelmburgerinnen und Wilhelmsburger mit zusätzlichem Lärm verbunden ist, wenn die Lärmemissionen der Bahntrasse und die zu erwartenden Lärmemissionen einer verlegten Reichstraße zusammenkommen. Für die Betroffenen würde dies zu tatsächlichen und nicht vertretbaren Verschlechterungen führen.
Dies vorausgeschickt, möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:
1. Der Bezirksversammlung spricht sich für eine Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße aus. Das setzt allerdings voraus, dass die Lärmemissionen klar verringert werden. Konkret muss folgendes sichergestellt werden:
a) Die geplante Verlegung der Reichsstraße muss zu geringeren Lärmemissionen für den Stadtteil führen. Dazu gehört unabdingbar, dass die dann verlegte Reichsstraße durch geeignete Maßnahmen einen massiven Lärmschutz erhält. Zuvor muss durch Gutachten nachgewiesen werden, dass es durch die Maßnahmen nicht nur zu keiner Erhöhung der Lärmemissionen kommt. Vielmehr müssen die zu planenden Maßnahmen die Lärmemissionen, die durch die zusammengelegten Verkehrsstränge für den Stadtteil entstehen, hörbar verringern. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen müssen mit der Verlegung gleich mitgeplant und auch finanziell im Haushalt abgesichert werden.
b) Die Bahn muss in diesem Zuge ebenfalls für einen Lärmschutz entlang der Bahnstrecke sorgen. Der Senat wird aufgefordert, gegenüber der Bahn den Lärmschutz unmittelbar einzufordern oder durch eigene Anstrengungen sicherzustellen. Der Lärmschutz entlang der Bahn muss spätestens zeitlich mit der verlegten Reichsstraße fertig gestellt werden. Es muss vom Senat geprüft werden, ob bereits jetzt im Rahmen des jetzigen oder künftiger Konjunkturpakete der Bundesregierung der Lärmschutz entlang der Bahn hergestellt werden kann.
c) Es darf keine Verlegung der Reichsstraße ohne wirksamen Lärmschutz geben.
2. Dem Regionalausschuss und der Bezirksversammlung ist über die geplanten Maßnahmen und den Stand der Entwicklung kontinuierlich zu berichten.

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