Öffentlichem Trinken innovativ begegnen – „Trinkräume“ schaffen
Die Stadt Kiel hat es vorgemacht: Sie hat einen sogenannten Trinkraum geschaffen. Dabei handelt es sich um eine soziale Einrichtung, in der selbst mitgebrachte alkoholische Getränke konsumiert werden können und nicht-alkoholische Getränke zum Selbstkostenpreis erworben werden können.
Öffentliche Plätze, Straßen und Parkanlagen werden auch im Bezirk Hamburg-Mitte von zahlreichen Personen genutzt, die in Gruppen größere Mengen Alkohol konsumieren. Häufig sind die negativen Begleiterscheinungen dieser Trinkgelage alkoholisiertes Lärmen und wildes Urinieren. Passanten und Anwohner fühlen sich hierdurch sowie durch die bloße Anwesenheit solcher Gruppen vor Kiosken, Bahnhöfen etc. gestört. Insbesondere Gruppen, die aufgrund ihres „lagernden“ Aufenthalts in öffentlichen Durchgängen oder vor U-Bahn-Zugängen ein Passieren der Anwohner erschweren, werden zunehmend als Ärgernis wahrgenommen. Unbehagen der Anwohner und Konflikte zwischen den Nutzergruppen sind die Folgen.

Kerstin Gröhn
Die rot-grüne Bezirkskoalition hat schon in der vergangenen Legislaturperiode auf ähnliche Konfliktbereiche hingewiesen und seinerzeit die Behörde für Inneres aufgefordert, durch eine entsprechende Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes oder durch Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung eine sichere Rechtsgrundlage zum Einschreiten gegen aggressiv auftretende alkoholisierte Gruppen zu schaffen (Drs. 18/318/07 vom 17.12.2007). Dieser Forderung wurde nicht nachgekommen.
In Hamburg-Mitte sind in der jüngeren Vergangenheit insbesondere der U-Bahnhof Legienstraße in Billstedt und der Berta-Kröger-Platz in Wilhelmsburg immer wieder durch Probleme der oben genannten Art aufgefallen und beschäftigen seit längerem die örtlichen Bürgerbeteiligungsgremien.
Die alkoholkonsumierenden Personengruppen haben ihrerseits in der Regel nicht die räumlichen und finanziellen Möglichkeiten, um in eigenen Räumen oder Kneipen zusammen zu kommen. Ein öffentlicher Trinkraum bietet ihnen einen geschützten, mit Sanitärräumen ausgestatteten Bereich, in dem sie ihren Gewohnheiten nachkommen können, ohne dabei ungewollt zu einem Störfaktor für die Nachbarschaft zu werden. Zusätzlich besteht durch dieses niedrigschwellige Angebot eine verbesserte Möglichkeit, die Trinkszene mit Hilfsangeboten zu erreichen.
In Kiel trägt das Projekt Früchte, sodass bereits ein weiterer Trinkraum geschaffen werden soll.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:
1. Das Kieler Projekt soll durch geeignete Vertreter im Ausschuss für Soziales, Integration und Gesundheit vorgestellt werden.
2. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) wird darum gebeten, vor dieser Sitzung schriftlich ihre Haltung zu „Trinkräumen“ darzustellen und insbesondere auch die Möglichkeiten der finanziellen und organisatorischen Unterstützung durch die BSG zu berichten. Konkret sollte die BSG prüfen, ob das Kieler Modell auf Hamburg übertragbar ist.
3. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu prüfen, in welchen Bereichen des Bezirks Hamburg-Mitte derartige Trinkräume sinnvoll und angezeigt sein könnten – insbesondere wird gebeten, dies für den Bereich des Berta-Kröger-Platzes und der Legienstraße zu prüfen – und zeitnah über die Ergebnisse im Ausschuss für Soziales, Integration und Gesundheit zu berichten.
4. Im Zuge der Einrichtung von „Trinkräumen“ nach dem Kieler Modell wird der BOD aufgefordert, Personengruppen der oben genannten Art auf die bestehenden Problemlagen und alternative Aufenthaltsmöglichkeiten hinzuweisen und den Gruppen die Nutzung der dann geschaffenen Trinkräume nahe zu legen. Bei dennoch andauernden Problemlagen soll der BOD die Möglichkeit haben, die entsprechenden Personengruppen des Platzes zu verweisen.
5. Die Behörde für Inneres (BfI) wird aufgefordert, ihrerseits den für die Erfüllung von Punkt 4 gegebenenfalls notwendigen Beitrag zu leisten.

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