Prämienverteilung für die Erschließung des Bebauungsplanes Wilhelmsburg 86 – Anrufung des Senats nach § 3 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden
Im September 2009 wurde der Bebauungsplan Wilhelmsburg 86, in dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung wirtschaftspolitisch bedeutsamer Betriebe mit Bedarf an großen zusammenhängenden Gewerbe- und Industrieflächen auf dem ehemaligen Spülfeld Obergeorgswerder geschaffen wurden, von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschlossen. Vorangegangen waren diesem Beschluss intensive Beratungen im Bezirksamt – namentlich dem Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung – sowie der Bezirksversammlung, insbesondere dem Stadtplanungsausschuss.
Begonnen wurde das Bebauungsplanverfahren jedoch seinerzeit noch im Bezirk Harburg, zu dem der Stadtteil Wilhelmsburg bis zum Inkrafttreten der Bezirksverwaltungsreform am 01.03.2008 damals gehörte. Das Bezirksamt Harburg hat das Verfahren bis zur Vorweggenehmigungsreife betrieben, anschließend wechselte die Zuständigkeit auf das Bezirksamt Hamburg-Mitte über. Aufgrund dieses Zuständigkeitenwechsels ergeben sich zwischenzeitlich erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Bezirken.
Aus dem „Förderfonds Bezirke“ stellt die Finanzbehörde den Bezirken nach entsprechenden Schlüsseln teilweise erhebliche Mittel etwa für die Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen zur Verfügung. Im Falle des Gewerbegebiets Obergeorgswerder hat der Bezirk Harburg zwischenzeitlich in einem ersten Schritt 722.222 Euro aus dem Fonds erhalten, obgleich die Fläche längst zum Bezirk Hamburg-Mitte gehört und der Bebauungsplan letztlich auch von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschlossen wurde.

Ralf Neubauer
In der Sitzung vom 18.02.2010 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte daher einstimmig die Forderung erhoben (Drs. 19/70/10), an der Prämie angemessen beteiligt zu werden. In voller Kenntnis dieses Beschlusses hat die Bezirksversammlung Harburg dessen völlig ungeachtet in ihrer Sitzung am 23.02.2010 weitreichende Beschlüsse über die Verwendung der bereits ausgezahlten Prämien getroffen. In einer einzigen Sitzung hat die Bezirksversammlung Harburg so bereits zahlreiche Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von knapp 100.000 Euro (aus den Mitteln für die Erschließung des Bebauungsplanes Wilhelmsburg 86) beschlossen. Darüber hinaus lehnte die Bezirksversammlung Harburg „die Begehrlichkeiten“ aus dem Bezirk Mitte ab.
Bedenklich ist dabei nicht zuletzt der Umstand, dass auch jene Teile der Bezirksversammlung Harburg, welche die Erteilung der Vorweggenehmigungsreife Ende Januar 2008 noch mit der Begründung ablehnten, man könne dem Wilhelmsburger Osten nicht auch noch zusätzliche Schwerlastverkehre zumuten, heute keinerlei Probleme darin sehen, die aufgrund des Bebauungsplanes Wilhelmsburg 86 erzielten Prämien überall, nur nicht im Stadtteil Wilhelmsburg einzusetzen.
Die einseitige Prämienausschüttung zugunsten des Bezirkes Harburg führt damit zu der äußerst unglücklichen Situation, dass zwar auf Wilhelmsburger Gebiet ein 26 Hektar großes Industrie- und Gewerbegebiet entsteht, welches durchaus auch Belastungen für den Stadtteil mit sich bringt, profitieren soll der Stadtteil von der daraus folgenden Prämienausschüttung jedoch nicht.
Die Bezirksversammlung Harburg stellt sich stattdessen beharrlich auf den Standpunkt, durch die Erteilung der Vorweggenehmigungsreife habe sie das alleinige Anrecht auf die Prämien aus dem Förderfonds. Dieser Umstand und die Tatsache, dass die Vorweggenehmigungsreife im Harburger Stadtplanungsausschuss seinerzeit unter erheblichen Widerständen (unter anderem stimmten die Bezirkskoalitionspartner unterschiedlich ab) noch am 31.01.2008, unmittelbar vor dem Zuständigkeitswechsel, beschlossen wurde, lässt möglicherweise den Verdacht aufkommen, dass der Bezirk Harburg bereits damals nicht weniger im Blick hatte als die Prämienausschüttung.
Dabei vertritt der Bezirk Hamburg-Mitte ausdrücklich die Rechtsauffassung, dass hinsichtlich der vom Harburger Stadtplanungsausschuss ausgesprochenen Vorweggenehmigungsreife keine Bindungswirkung für das Bezirksamt und die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte eingetreten ist. Insofern war hinsichtlich der Erlangung der Vorweggenehmigungsreife eine neuerliche Beschlussfassung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte erforderlich, da die Bindungswirkung des Harburger Beschlusses beim Übergang des Stadtteils Wilhelmsburg in den Bezirk Hamburg-Mitte erloschen sein dürfte.
Der Bezirk Hamburg-Mitte fordert daher weiterhin eine angemessene Beteiligung an den Prämien für die Erschließung des Bebauungsplanes Wilhelmsburg 86 aus dem „Förderfonds Bezirke“. Der Stadtteil Wilhelmsburg leistet mit dem B-Plan 86 einen aktiven Beitrag für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Hamburg. Der Stadtteil muss daher aus bezirklicher Sicht von den aus dem Förderfonds zur Verfügung gestellten Prämien unmittelbar profitieren.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:
Die Bezirksversammlung und das Bezirksamt Hamburg-Mitte rufen den Senat als oberste Beschwerdeinstanz in allen Verwaltungsangelegenheiten (§ 3 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden) an und bitten den Senat, eine sachgerechte Entscheidung im Interesse beider Bezirke, insbesondere aber im Interesse des Stadtteils Wilhelmsburg, herbeizuführen.
Der Bezirk Hamburg-Mitte wird, im Falle einer anteiligen Prämienausschüttung, diese Mittel ausschließlich für Maßnahmen zugunsten des Stadtteils Wilhelmsburg bereitstellen.

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