Schulgebäude Rahmwerder Straße unter Denkmalschutz stellen
Die Schule Rahmwerder Straße in Georgswerder nutzt noch heute ein historisches Schulgebäude. lm September 1902 war Baubeginn und schon am 20. April 1903 wurde die Einweihung gefeiert.
Das Haus wurde in dem damals üblichen Baustil errichtet, und bildet mit seiner Backsteinfassade einen entsprechenden Eindruck. Der Zustand im Inneren entspricht mit seinen zwei Treppenhäusern und einer aus Holz und Glas bestehenden Einbauten setzt dieses Erscheinungsbild fort. Die Schule ist damit ein typisches Zeugnis staatlicher Profanbauten aus der Kaiserzeit.
Für Georgswerder bedeutet der markante Bau einen wichtigen Teil der Identität des Quartiers. Während der Sturmflut von 1962 war hier ein Versorgungszentrum eingerichtet. Noch heute ist sie in den aktuellen Sturmflut-Hinweisen an die Bevölkerung als Fluchtburg F5 eingetragen. Eine Funktion, die nicht nur von vielen Georgswerderanern die noch eine lebhafte Erinnerung an die Sturmflut haben als unverzichtbar angesehen wird.
Die Schule ist zu einem Symbol für den Überlebenskampf der Wilhelmsburger geworden.
Städtebaulich markiert die Schule den Mittelpunkt des Quartiers Georgswerder. Das Gebäude hat heute nicht zuletzt auch eine für Georgswerder Identitätsstiftende Funktion. Aus der Bevölkerung wurden Stimmen laut, die sich nicht nur für die Erhaltung des Hauses ausgesprochen haben, sondern auch die Bereitschaft erklärt haben, an dem Erhalt mitzuwirken.
Die Bezirksversammlung hat sich bereits dafür eingesetzt das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, die Kulturbehörde hat Anfang des Jahres auf dieses Ansinnen positiv reagiert.
Unabhängige Gutachten über den Zustand des Gebäudes liegen nicht vor. Behauptungen die Standsicherheit sei nicht mehr gegeben entbehren der Grundlage.
Beamte der Behörde für Schule und Berufsbildung hat der Bürgerinitiative Arbeitskreis Georgswerder mitgeteilt, das Gebäude könne nur erhalten werden wenn der Arbeitskreis die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen von mehr als zwei Millionen Euro sicherstellen würde, und für das Finanzierungskonzept sogar eine enge Frist gesetzt. Gleichzeitig wurde angedeutet, der Erhalt des Schulstandortes hänge von einem raschen Abriss des historischen Gebäudes ab, da nur so die nötigen Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werde könnten.
Das Schulgelände an der Rahmwerder Straße ist jedoch so groß, das eine Modernisierung auch ohne den Abriss des historischen Schulgebäudes möglich ist.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert Anträge zum Abriss des historischen Gebäudes mit höchster Sorgfalt zu behandeln und nach Möglichkeit abschlägig zu bescheiden.
2. Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird aufgefordert Konzepte zu entwickeln, nach denen das Gebäude erhalten bleibt. Möglich ist dabei auch eine nicht schulbezogene Nutzung.
3. Die Behörde für Kultur, Sport und Medien wird gebeten, den Belangen des Denkmalschutzes Gewicht zu verleihen und einem Abrissantrag entgegenzuwirken.
4. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich gegenüber Behörden mit Nachdruck für den Erhalt des Gebäudes einzusetzen.

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