Südliche Neustadt schützen

Das Ziel sowohl der Sozialen Erhaltungsverordnung als auch der Umwandlungsverordnung ist es, die sozio-ökonomischen Strukturen innerhalb eines Gebietes zu erhalten und die Verdrängung angestammter Bewohnergruppen zu verhindern.

Die soziale Erhaltungsverordnung (1995) und die Umwandlungsverordnung (1998) für die südliche Neustadt wurden im Auftrag der Baubehörde vom Büro „Analyse und Konzepte“ im Jahre 2003 hinsichtlich ihrer Wirkung und Fortführungsmöglichkeit evaluiert, da eine Umwandlungsverordnung jeweils nur für fünf Jahre beschlossen werden kann und verlängert werden muss.

Die Untersuchungen von „Analyse und Konzepte“ stellten für die südliche Neustadt fest: „In diesem Gebiet wäre bei einem Wegfall der Umwandlungsverordnung mit einem gravierenden Anstieg der Umwandlungen zu rechnen, der (…) mit weit reichenden Strukturverschiebungen verbunden wäre.“

Die Umwandlungsverordnung wurde um fünf Jahre verlängert und läuft Ende 2008 aus.

Nach den Erfahrungen und Einschätzungen der Antragstellerinnen und Antragsteller hat sich diese Situation in der südlichen Neustadt in den vergangenen Jahren nicht verändert, so dass es politisch notwendig und sinnvoll ist, die Umwandlungsverordnung noch über einen längeren Zeitraum beizubehalten. Das empfiehlt auch das Büro „Analyse und Konzept“.

Da eine Verlängerung der Umwandlungsverordnung nur möglich ist, wenn auch eine Soziale Erhaltungsverordnung besteht, müsste diese für das Gebiet der südlichen Neustadt weitergeführt werden.

Deshalb hat die Bezirksversammlung am 18. September 2008 beschlossen:

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, für die Weiterführung der Sozialen Erhaltungsverordnung südliche Neustadt und die Verlängerung der darauf basierenden Umwandlungsverordnung bei der Behörde4 für Stadtentwickung und Umwelt einzutreten.

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