Soziale Erhaltungsverordnung für St. Pauli einführen

Die Sanierungsverfahren in St. Pauli sind teilweise bereits erfolgreich beendet worden (Sanierungsgebiete Schilleroper und Schulterblatt) oder werden in absehbarer Zeit beendet (Sanierungsgebiet Karolinenviertel). Andere Sanierungsverfahren werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen (Sannierungsgebiet Wohlwillstraße).

Es ist deshalb erforderlich, Vorsorge für eine Sicherung der Sanierungserfolge für die Zeit nach Been-digung der Sanierungsverfahren in St. Pauli zu treffen. Ein dafür geeignetes Instrument ist die Einführung sowohl einer Sozialen Erhaltungsverordnung als auch einer Umwandlungsverordnung. Dadurch ist es möglich, die sozioökonomischen Strukturen zu erhalten und die schnelle Verdrängung angestammter Bewohnergruppen nach Abschluss des Sanierungsverfahrens zu verhindern.

Da die Umwandlungsverordnung nur eingeführt werden kann, wenn es auch eine Soziale Erhaltungs-verordnung gibt, muss das Verfahren für die Einführung beider Verordnungen jetzt eingeleitet werden. Dabei soll das gesamte im Bezirk Mitte liegende Gebiet von St. Pauli untersucht werden (allerdings mit Ausnahme des Heiligengeistfeldes – d.h. das Dreieck südliche Seite der Feldstraße/ Neuer Kamp, östliche Seite der Budapester Straße und Glacischaussee – sowie des Gebiets östlich der Karolinenstraße).

Um das Verfahren einzuleiten, ist zunächst eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen. Sie soll umgehend vom Bezirksamt begonnen bzw. beauftragt werden.

Dies vorausgeschickt, möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, das Verfahren für die Einführung der Sozialen Erhaltungsverordnung und der Umwandlungsverordnung für St. Pauli für das Gebiet nördlich der Reeperbahn (mit den oben genannten Ausnahmen) einzuleiten. Das dazu erforderliche vorgeschaltete Prüfungsverfahren ist umgehend zu beginnen.

2. Dem Stadtplanungsausschuss ist über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.

3. Für das Gebiet südlich der Reeperbahn soll die Einrichtung eines Sanierungsgebietes geprüft werden. Die Verwaltung wird aufgefordert dazu einen Vorschlag für den Stadtplanungsausschuss zu unterbreiten.

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