Verkehr in Wilhelmsburg und auf der Veddel

verkehrKein Hamburger Stadtteil ist in ähnlicher Weise durch überregionale und regionale Verkehrstraßen zerschnitten und belastet wie Wilhelmsburg. Zu den Straßenverbindungen zählen zahlreiche inner­städtische Straßen, die neben der Erschließungsfunktion Wilhelmsburgs auch Teile des Hafenver­kehrs aufnehmen müssen, ebenso wie die Wilhelmsburger Reichstraße (B 4/ B 75) und die Autobah­nen A 1, A 253 und A 255. Hinzukommen soll jetzt noch die Hafenquerspange. Zudem wird angestrebt, die nördlichen Haupthafenrouten als Stadtstraßen weiter auszubauen.

Der „Sprung über die Elbe“, der im Wesentlichen eine städtebauliche Aufwertung der Achse Veddel – Wilhelmsburg – Harburg vorsieht und vom Grundsatz her parteiübergreifend befürwortet wird, würde durch eine unsensible Verkehrsplanung erheblich gefährdet.

Erforderlich ist deshalb ein integriertes Verkehrskonzept für Wilhelmsburg, welches alle genannten Verkehrswege und Planungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und Lösungen aufzeigt, die die Belastung für die Bevölkerung in Wilhelmsburg und auf der Veddel möglichst gering hält.

Ebenfalls wird die Verlegung der Wilhelmsburger Reichstraße im Stadtteil nur auf Akzeptanz stoßen, wenn bei einer zukünftigen gemeinsamen Straßen-/ Schienentrasse sowohl die Lärmbelastung als auch die städtebauliche Trennungswirkung deutlich reduziert wird.

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

  1. dass vor der endgültigen Entscheidung über die Linienführung der Hafenquerspange und vor Beginn der Verlegung der Wilhelmsburger Reichstraße ein integriertes Verkehrskonzept für Wilhelmburg und die Veddel erarbeitet wird, welches den innerörtlichen Verkehr in den Stadtteilen ebenso berücksichtigt, wie das vorhandene Straßennetz sowie aktuelle Straßenplanungen (in sämtli­chen untersuchten Prüfungsvarianten) mit überörtlicher Funktion und die Verbesserung des ÖPNV. Ziel dieses lokalen Verkehrs­entwicklungsplans soll es sein, bei der Umsetzung erforderlicher Verkehrsprojekte die Belastung der Wohnstadtteile zu minimieren.

  1. dass im Falle einer Verlegung der Wilhelmsburger Reichstraße in die vorhandene Bahn­trasse die Lärmbelastung auch für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang dieser Trasse durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen gegenüber der jetzigen Situation deutlich redu­ziert wird.

  1. dass die Auffahrt „Wilhelmsburg“ auf die Wilhelmsburger Reichstraße auch nach deren Verle­gung nach Osten von der Neuenfelder Straße erfolgt, damit eine Verlagerung des heute dort gebündelten Verkehrs in umliegende Straßen vermieden wird.

  1. bei den erforderlichen Planungen für eine leistungsfähige Hafenquerspange (A 252) einen Tras­senverlauf anzustreben, der eine geringstmögliche Belastung der Bevölkerung bewirkt.

  1. bei den weiter zu untersuchenden unterschiedlichen Trassenverläufen geprüft wird, ob der östliche Trassenabschnitt im Interesse der Wilhelmsburger Wohnbevölke­rung im Bereich der A 252 über die Süderelbe geführt und südlich der Süderelbe an die A 1 ange­schlossen werden kann.

  1. im Bereich der zu ertüchtigenden Stadtstraßen im nördlichen Wilhelmsburg und auf der

Ved­del wirksamen Lärmschutz zu installieren.

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