Die bisherige Ausnahmepraxis der Außengastronomie zur Nutzung von Parkständen und Lieferzonen in Hamburg-Mitte wird über den 31.10.22 hinaus nicht verlängert. So entschied der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte am Mittwoch, den 05.10.2022. Eine eingeschränkte Außenbewirtung, wie beispielsweise Steh- und Rauchertische, soll aber in der Wintersaison weiterhin genehmigungsfähig bleiben.
Die nun auslaufenden temporären Regeln wurden zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführt, um ausbleibende Gewinne der Gastronomie zu kompensieren. Besonders in der Hochphase der Pandemie, in der neben den Abstandsreglungen auch die Angst vor Ansteckungen viele Menschen vom Besuch in den Innenräumen abhielt, halfen diese bezirklichen Sonderregeln der Gastronomie und konnten im Zusammenspiel mit den wichtigen Hilfsprogrammen von Bund und Land dafür Sorge tragen, dass eine vielfältige und häufig inhabergeführte Gastro-Szene weitgehend erhalten blieb.
Mit der Ausweitung der Sondernutzungen stieg auch die Belastung der Anwohnenden zunehmend. Allein in den sogenannten „Ausgehvierteln“ St. Georg, der Neustadt und auf St. Pauli wohnen über 50.000 Menschen, von denen sich nicht wenige über den zunehmenden Lärm und die ausbleibenden Parkplätze beschweren.
Die Bezirkspolitik in Hamburg-Mitte hatte daraufhin auf Anregung der Koalition aus SPD, CDU und FDP im Sommer 2022 Gesprächsplattformen ins Leben gerufen, die zwischen den Interessen der Anwohnenden und Gastronomie vermitteln sollten.
Auch in dem neuen Beschluss spricht sich die Koalition dafür aus, gesamtstädtische Beteiligungsprozesse zu konstituieren, die die Herausforderungen und typischen Zielkonflikte einer Großstadt aufgreifen.
Oliver Sträter, Fraktionsvorsitzender der SPD-Bezirksfraktion fasst zusammen:
„Nach drei für alle Seiten herausfordernden Jahren, in denen wir als Bezirkspolitik Ausnahmeregelungen zum Überleben der Gastronomie gefunden haben, ist nun in der Wintersaison eine Verschnaufpause nötig. Die Belastungen durch zusätzliche Außenflächen in den Wohnstadtteilen St.Paulis, der Neustadt oder St. Georgs waren enorm. Den Anwohnenden haben wir zugesagt, dass Ausnahmen nicht zur Regel werden. Dieses Versprechen lösen wir nun ein. Gleichzeitig wollen wir überlegen, welche Impulse gastronomische Angebote im öffentlichen Raum zukünftig für die Stadtentwicklung haben, und regen ein hamburgweites Beteiligungsverfahren dazu an, z.B. im Rahmen einer Stadtwerkstatt.“
Von den neuen Reglungen ausgenommen bleiben Märkte, saisonale Veranstaltungen und die Weihnachtsmärkte. Auch soll im Sinne der Gastronomie geprüft werden, inwiefern Sondernutzungsgenehmigungen in den Sommermonaten gleich für mehrere Jahre vergeben werden können. So haben Gastronomiebetriebe Planungssicherheit und könnten beispielsweise in hochwertigeres Außenmobiliar investieren.
Für etwaige Rückfragen melden Sie sich gerne direkt an den Fraktionsvorsitzenden oder an das Büro:
Oliver Sträter, 0171 3522622, buero@spdfraktion-hamburg-mitte.de